Ausfluss der Gewaltenteilung ist das Prinzip, Richterinnen wenden das Gesetz in einem stark formalisierten Verfahren an und der Gesetzgeber erläßt die Gesetze nach einem vorgegebenen Ablauf. Nur in Ausnahmen, falls die Richterin das Scheigen des Gesetzgebers feststellen muss, darf sie selber Recht (fort)bilden. Die Grenzen der Rechtsfortbildung sind für eine freiheitliche Rechtsordnung essentiell. Richterrecht durchbricht die Gewaltenteilung.
Wir benötigen in der Folge ein Werkzeug, um sicherzustellen, dass der RichterInnen ihre Macht nicht missbrauchen, verbindliche Entscheidungen gegen eine Partei zu treffen.
Machtbegrenzung durch das Verhältnis zu den anderen Gewalten und im Verhältnis zu Privaten ist deshalb notwendig, um auf unzulässige Rechtsfortbildung reagieren zu können.