Die Akte weiß mehr als der Richter

Gerichte entscheiden auf Grundlage von Tatsachen. Doch was geschieht, wenn aus einer technischen Tatsache bereits in der Gerichtsakte eine rechtliche Schlussfolgerung geworden ist?

Eine IP-Adresse ist eine technische Information.

Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen einem Internetanschluss zugeordnet werden. Daraus folgt jedoch zunächst nur, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte technische Verbindung festgestellt wurde.

Aus dieser Tatsache kann eine weitere Schlussfolgerung gezogen werden:

Der Anschluss wurde von einer bestimmten Person genutzt.

Und daraus wiederum eine weitere:

Diese Person hat die Rechtsverletzung begangen.

Jeder dieser Schritte ist eine eigene Behauptung. Jeder Schritt benötigt seine eigene tatsächliche Grundlage.

Wenn Schlussfolgerungen zu Tatsachen werden In einem Gerichtsverfahren besteht jedoch die Gefahr, dass diese einzelnen Schritte nicht mehr voneinander getrennt werden. Aus

IP-Adresse → Anschluss

wird

IP-Adresse → Anschlussinhaber

und schließlich

IP-Adresse → Täter.

Je häufiger diese Kette in Schriftsätzen, Gutachten und Entscheidungen wiederholt wird, desto stärker erscheint sie als eine einzige Tatsache.

Doch Wiederholung ersetzt keinen Beweis.

Eine technische Zuordnung beantwortet nicht automatisch eine juristische Verantwortungsfrage.

Die Macht der Akte Die Gerichtsakte hat eine besondere Eigenschaft: Was einmal als Tatsache in ihr steht, wird im weiteren Verfahren häufig nicht mehr grundsätzlich hinterfragt. Ein technischer Befund wird zum Sachverhalt.

Der Sachverhalt wird zur Grundlage der rechtlichen Würdigung.

Und die rechtliche Würdigung erscheint schließlich als Ergebnis einer Beweisaufnahme.

So kann sich eine ursprünglich ungeprüfte oder missverstandene technische Annahme durch das gesamte Verfahren fortpflanzen.

Der Fehler wird nicht größer, weil neue Beweise hinzukommen. Er wird größer, weil die ursprüngliche Annahme immer wieder als Tatsache verwendet wird.

Die entscheidende Frage

Deshalb muss bei technischen Verfahren jeder einzelne Schluss nachvollziehbar bleiben: Was wurde tatsächlich gemessen?

Was wurde technisch daraus abgeleitet?

Welche Annahmen wurden dabei getroffen?

Welche Schlussfolgerung hat das Gericht daraus gezogen?

Und an welcher Stelle wird aus einer technischen Wahrscheinlichkeit eine juristische Gewissheit?

Genau dort beginnt unsere Arbeit.

Wir wollen die Kette zwischen technischer Tatsache und gerichtlicher Entscheidung sichtbar machen.

Denn ein Gericht darf selbstverständlich Schlussfolgerungen ziehen.

Es darf aber nicht die Schlussfolgerung mit der Tatsache verwechseln, aus der sie gezogen wurde.

Fehler-451

Die zentrale Frage lautet deshalb nicht nur: „Was steht in der Akte?“

Sondern:

„Wie ist das, was in der Akte steht, eigentlich entstanden?“

Denn manchmal weiß die Akte mehr, als die Technik tatsächlich hergibt.

Und manchmal weiß der Richter weniger, als die Akte behauptet.