Richterinnen und Richter verfügen über erhebliche Macht. Sie entscheiden über Ansprüche, Verpflichtungen und Eigentum. Ihre Entscheidungen können Unternehmen Millionen kosten, Existenzen gefährden oder Bürgerinnen und Bürger dazu verpflichten, etwas zu tun oder zu unterlassen.
Diese Macht ist notwendig.
Aber jede Macht benötigt Kontrolle. Das gilt auch für die Rechtsprechung. Der Rechtsstaat vertraut darauf, dass Richterinnen und Richter unabhängig entscheiden. Diese Unabhängigkeit ist unverzichtbar. Sie bedeutet jedoch nicht, dass richterliche Entscheidungen außerhalb jeder Kontrolle stehen.
Im Gegenteil: Gerade weil Richterinnen und Richter unabhängig entscheiden, müssen ihre Entscheidungen nachvollziehbar und überprüfbar sein.
Art. 19 Abs. 4 GG formuliert ein grundlegendes Versprechen des Rechtsstaats: Wer durch öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird, soll den Rechtsweg beschreiten können. Doch der Rechtsweg ist kein unbegrenztes Korrektursystem.
Wer eine gerichtliche Entscheidung für falsch hält, muss die dafür vorgesehenen Rechtsmittel nutzen. Berufung, Revision, Beschwerde oder Verfassungsbeschwerde haben jeweils eigene Voraussetzungen, Fristen und Prüfungsmaßstäbe.
Und irgendwann endet der Rechtsweg. Dann steht eine Entscheidung im Raum. Auch dann kann sie falsch sein. Was passiert mit einem Fehler? Nehmen wir einen technisch komplexen Rechtsstreit. Das erstinstanzliche Gericht versteht einen technischen Zusammenhang falsch. Es trifft daraufhin eine unzutreffende Tatsachenfeststellung. Auf dieser Tatsachenfeststellung baut seine rechtliche Bewertung auf. Das Berufungsgericht übernimmt den Sachverhalt.
Die Revision kann die Tatsachenfeststellung nur eingeschränkt überprüfen. Am Ende steht eine rechtskräftige Entscheidung. Was war ursprünglich falsch? Vielleicht nur eine technische Annahme. Was ist daraus geworden? Eine rechtskräftige Rechtsfolge. Aus einem kleinen Verständnisfehler kann eine unanfechtbare Entscheidung werden.
Die Rechtskraft einer Entscheidung bedeutet nicht, dass ihre tatsächlichen Feststellungen dadurch technisch richtig werden. Sie bedeutet, dass der Rechtsstreit unter den gesetzlichen Voraussetzungen beendet ist.
Das ist notwendig. Ohne Rechtskraft könnten Rechtsstreitigkeiten niemals zuverlässig beendet werden. Aber Rechtskraft und Wahrheit sind unterschiedliche Kategorien. Eine Entscheidung kann rechtskräftig und trotzdem sachlich falsch sein. Genau deshalb ist es wichtig, Fehler nicht nur innerhalb eines einzelnen Verfahrens zu betrachten. Wir müssen auch fragen, ob sich bestimmte Fehler wiederholen.
Das eigentliche Problem beginnt dort, wo ein Fehler nicht mehr korrigiert werden kann. Eine Partei kann vortragen, dass ein technischer Sachverhalt falsch verstanden wurde.
Sie kann Dokumente vorlegen.
Sie kann Sachverständige benennen.
Sie kann Rechtsmittel einlegen.
Doch wenn die nachfolgenden Gerichte den ursprünglichen Fehler übernehmen, wird aus der ursprünglichen Behauptung Schritt für Schritt eine gerichtliche Tatsache. Und irgendwann wird aus der Tatsache ein rechtskräftiges Urteil. Wer kontrolliert dann noch den technischen Ausgangspunkt?
Hier bekommt die Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen eine besondere Bedeutung. Eine nicht veröffentlichte Entscheidung kann zwar zwischen den Parteien Rechtskraft entfalten. Sie kann aber kaum Teil einer öffentlichen Qualitätskontrolle werden.
Eine veröffentlichte Entscheidung kann dagegen untersucht, verglichen und kritisiert werden.
Andere Juristinnen und Juristen können sie prüfen. Sachverständige können die technischen Grundlagen hinterfragen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können vergleichbare Entscheidungen untersuchen. Und Bürgerinnen und Bürger können erkennen, wie Gerichte in bestimmten Lebenssituationen tatsächlich entscheiden. Öffentlichkeit ersetzt keine Rechtsmittelkontrolle. Aber Öffentlichkeit kann eine zusätzliche Form der Kontrolle sein.
Wir halten deshalb eine offene Diskussion über gerichtliche Entscheidungen für notwendig. Nicht jede falsche Entscheidung ist ein Skandal.
Nicht jede abweichende Rechtsauffassung ist ein Rechtsbruch.
Nicht jede richterliche Rechtsfortbildung ist unzulässig. Aber jede Entscheidung muss sich der sachlichen Kritik stellen können. Gerade bei technischen Sachverhalten reicht es nicht aus, dass eine Entscheidung juristisch überzeugend formuliert ist. Die zugrunde liegenden Tatsachen müssen stimmen. Eine elegant formulierte Begründung macht einen falschen technischen Ausgangspunkt nicht richtig. Juristische Präzision kann technische Unrichtigkeit nicht heilen.
Wir wollen keine Entscheidungen „aufheben“.
Wir wollen keine Richterinnen und Richter ersetzen.
Wir wollen etwas anderes:
Wir wollen Entscheidungen überprüfbar machen. Wir sammeln Entscheidungen. Wir untersuchen ihre technischen Grundlagen. Wir vergleichen die gerichtlichen Feststellungen mit der tatsächlichen technischen Realität. Wir machen Widersprüche sichtbar. Und wir fragen, ob die rechtliche Schlussfolgerung tatsächlich auf dem festgestellten Sachverhalt beruht.
Ein Rechtsstaat benötigt unabhängige Gerichte. Er benötigt aber ebenso Bürgerinnen und Bürger, die darauf vertrauen können, dass gerichtliche Entscheidungen einer sachlichen Kontrolle zugänglich sind.
Deshalb lautet unsere Frage nicht:
„Sind Richterinnen und Richter unfehlbar?“
Das sind sie nicht. Die entscheidende Frage lautet:
„Was geschieht, wenn sie sich irren?“
Und noch wichtiger:
„Was geschieht, wenn niemand den Irrtum mehr sehen kann?“
Genau deshalb sammeln wir Entscheidungen. Denn Fehler, die niemand sehen kann, können auch niemanden zur Korrektur veranlassen.